AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Vertragsschluß
Bei Auftragsvergabe an idagrove wird ein Projektwerkvertrag zwischen Auftraggeber und idagrove geschlossen, der Vergütung, Produktionszeitraum und Rechteübertragung regelt. idagrove kann wiederum freie oder feste Mitarbeiter mit der Produktion beauftragen, die beispielsweise als Subunternehmer tätig werden.
Freie Mitarbeit, Weisungsgebundenheit
Mitarbeiter von idagrove werden für Sie als freie Mitarbeiter tätig. Ein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts oder der Sozialgesetzgebung kann daraus nicht abgeleitet werden. Aus dem selbstständigen Charakter des Beschäftigungsverhältnisses folgt, daß Mitarbeiter von idagrove gegenüber des Auftraggebers nicht weisungsgebunden sind und zeitlich und räumlich in der Gestaltung ihrer Arbeit frei sind. Im Einzelfall wird ein Einsatz vor Ort für einen beschränkten Zeitraum vereinbart. Dies bezieht sich insbesondere auf On-Set Supervision oder Produktionsbesprechungen.
Mindestberechnung Tagessätze
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt - falls nicht vertraglich anders vereinbart - in Tagen.
Hierbei gelten folgende Mindestberechnungen:
- Erstellung von VFX Breakdowns und Kalkulationen: 1 Tag
- Reisetage: 0,5 Tage
- Sonstiges: 0,5 Tage
Gibt es zwei Tagessätze (z.B. einen höheren und einen niedrigeren für unterschiedliche Buchungszeiträume oder bei Buchung mehrerer Tage am Stück), so orientieren sich die halben Tagessätze am höheren Tagessatz. In Einzelfällen können Stundensätze vereinbart werden. Diese basieren auf dem zehnten Teil des vereinbarten Tagessatzes. Auch hier gilt der jeweils höhere Tagessatz, sollten mehrere Tarife vereinbart worden sein.
Buchung
Die Buchung erfolgt verbindlich in Schriftform (oder per E- Mail) in Form einer Auftragsbestätigung.
Wird eine Buchung mit einer Frist von weniger als fünf Kalendertagen abgesagt, so kann der volle Satz für den Buchungszeitraum geltend gemacht werden.
Reisekosten und Auslagen
Projektbezogene Reisekosten und Auslagen können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden:
- Flug, Bahn, Taxi, öffentlicher Personnennahverkehr oder Mietwagen
- Hotel & Unterbringung
- Telefonkosten und Kosten für Datenkommunikation, insbesondere im Ausland (Roaming)
- Porto- und Kurierkosten, Materialkosten, sowie sonstige Auslagen.
Die Rechnungsstellung erfolgt gegen Nachweis (Rechnungskopie) und ohne Aufschlag oder Abzug.
Haftungsbeschränkung
Auftraggeber trägt das allgemeine Produktionsrisiko z.B. für:
Wetter- oder Lichtsituation beim Dreh und daraus resultierende Schäden oder Folgekosten
Suboptimale Drehbedingungen vor Ort, die sich aus Setbau, Motivwahl, Qualität von Green - oder Bluescreen, Beleuchtung, dramaturgische Auflösung oder Wahl des Aufnahmemediums ergeben, insofern diese nicht durch einen VFX Supervisor abgenommen wurden.
idagrove ist nicht haftbar für Verzögerungen oder Mehraufwand, der sich aus den spezifischen Gegebenheiten der Produktion ergeben, der VFX Supervisor/VFX Producer von idagrove wird jedoch den Auftraggeber auf abzusehende Verzögerungen oder Mehraufwand sofort nach Erlangen der Kenntnis und nach Möglichkeit aufmerksam machen.
idagrove ist nicht haftbar für Kalkulationsrisiken, da es sich bei der Filmproduktion und VFX-Produktion um Projekte handelt und die Einschätzung des realen Arbeitsaufwandes auf Erfahrungswerten basiert und nach bestem Wissen und Gewissen erfolgt.
Jegliche weitere Haftung des VFX Supervisors ist - sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachweisbar sind - ausgeschlossen.
Zahlungsziel
Es gilt das auf der Rechnung angegebene Zahlungsziel. Sollte vier Wochen nach Zahlungsziel keine Zahlung zu verbuchen sein, behält sich idagrove vor, weitere Arbeiten einzustellen und bereits erbrachte und noch unbezahlte Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten.
Mahngebühren und Zinsen
Nach Ablauf des Zahlungsziels können ausstehende Zahlungen angemahnt werden. Hierbei werden Mahngebühren in Höhe von 10 EUR fällig.
Ferner können nach Fälligkeit der Zahlung Sollzinsen in Höhe Von 8 Prozentpunkten über Basiszinssatz berechnet werden (Handelsgeschäft nach HGB §343 (1), BGB 288 II nF).
Versicherung
Mitarbeiter von idagrove sind gegen Haftpflichtschäden (Personen- und Sachschäden) in Höhe von 2.000.000 EUR und Vermögensschäden in Höhe von 200.000 EUR versichert. Die Versicherungspolice kann dem Auftraggeber bei Verlangen in Kopie vorgelegt werden.
Schriftform
Abnahmen, Auftragsbestätigung oder Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform; E-Mail ist hierbei zulässig.
Selbiges gilt für die Abbedingung dieser Schriftformklausel.
Verschwiegenheit & Konkurrenzausschluß
Mitarbeiter von idagrove unterliegen einer Verschwiegenheitspflicht gegenüber Dritten, was interne Details der Produktion oder interne Arbeitsabläufe oder Betriebsgeheimnisse von Auftraggeber betrifft. Die Verschwiegenheitsvereinbarung kann nach Beendigung der Produktion fortbestehen.
Die Kennzeichnung und Benennung von internen Informationen unterliegt - sofern nicht offensichtlich (z.B. Budgets, Gagen, Drehbücher, Production Designs, Storyboards und aller interner Dokumente zur Auftragsabwicklung) - dem Auftraggeber.
idagrove verpflichtet sich, während eines Pitchs für einen Auftrag, nicht gleichzeitig für dasselbe Projekt bei einem Konkurrenzunternehmen zu arbeiten oder zu pitchen. Ein darüber hinaus gehender Konkurrenzausschluß existiert nicht, es sei denn eine individuelle und entsprechend finanziell vergütete Vereinbarung wurde hierfür getroffen.
Betriebsinterne Dokumente von idagrove, die zur Abwicklung und Steuerung der Produktion notwendig sind, verbleiben im Besitz von idagrove. idagrove verpflichtet sich, diese Dokumente gegen Einblicke durch Dritte zu sichern, sofern möglich.
Verwendung von Produktionsmaterialien
idagrove oder ihre Mitarbeiter dürfen nach Fertigstellung der Produktion Filmausschnitte, Screen-grabs, Making-ofs, Rohmaterial und VFX-Elemente in Seminaren zur Erklärung von VFX, VFX-Techniken und VFX-Produktion verwenden. Die Verwendung erfolgt mit Einblendung des Firmenlogos im Bild oder mündliche Nennung der Firma unter Fortbestand der Gültigkeit einer gegebenenfalls getroffenen Verschwiegenheitsvereinbarung.
Ferner hat idagrove und ihre Mitarbeiter die Erlaubnis, nach Fertigstellung der Produktion Filmausschnitte, Screen- grabs, Making- ofs, Rohmaterial und VFX-Elemente für ein Showreel zur Eigenwerbung zu verwenden.
Credits
Mitarbeiter von idagrove werden im Abspann des Filmes in ihrer Funktion gelistet. Die Nennung des VFX Supervisors erfolgt im Vor- und Abspann des Filmes.
Sollte es sich um ein Fernsehprojekt handeln, welches in der Regel ohne vollständigen Abspann gesendet wird, so hat eine Nennung des vollständigen Credits in der DVD Version zu erfolgen.
idagrove und ihre Mitarbeiter können während der laufenden Produktion mit dem aktuellen Projekt durch Nennung des Titels oder Arbeitstitels, sowie der vorläufigen Stabliste werben, sofern sich die Produktion nicht mehr im Pitch befindet und die Konkurrenzsituation geklärt ist. Die Nennung darf in jedem Fall erfolgen, sobald eine Veröffentlichung der Produktionsdaten an anderer Stelle im Internet (IMDB oder Crew United) erfolgt ist.
Arbeitsmaterialien
Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Einbehaltung von Arbeitsmaterialien, die sich im Besitz von idagrove befinden oder mit entsprechenden Urheberrechten von Mitarbeitern von idagrove belegt sind. Dies betrifft Hardware und Software, sowie eingebrachtes oder angefertigtes Bildmaterial, Dokumente und Daten.
Wird für die Produktion von Seiten von idagrove eine Softwarelizenz zur Verfügung gestellt oder ausgestellt, so verbleibt diese in jedem Falle im Eigentum von idagrove und muß nach Produktionsende deinstalliert werden. In keinem Fall darf die Software für andere Produktionen verwendet werden.


